Häufig gestellte Fragen
Kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie klare und praktische Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen, Dolmetschdiensten und Arbeitsabläufen in Deutschland.
1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem ermächtigten Übersetzer erstellt und mit Unterschrift und offiziellem Stempel bestätigt wird. Sie bescheinigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und für amtliche Zwecke in Deutschland verwendet werden kann.
2. Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung immer dann, wenn eine deutsche Behörde oder Institution offiziell anerkannte Dokumente verlangt, zum Beispiel für:
- Visum- und Einwanderungsanträge
- Hochschulzulassungen
- Heirats- oder Scheidungsverfahren
- Gerichtseinreichungen
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen
3. Wie viel kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Die Kosten hängen ab von:
- der Länge des Dokuments
- der Komplexität des Textes
- Formatierungsanforderungen
- der Dringlichkeit
Um einen genauen Preis zu erhalten, senden Sie einfach einen Scan Ihres Dokuments. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
4. Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Die Standardbearbeitung dauert in der Regel 2–4 Werktage.
Kurze Dokumente können oft innerhalb von 24–48 Stunden fertiggestellt werden. Eilaufträge sind nach vorheriger Absprache möglich.
5. Muss ich persönlich vorbeikommen?
Nein. In den meisten Fällen ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich.
Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments per E-Mail reicht aus. Die beglaubigte Übersetzung wird Ihnen per Post zugesandt.
6. Muss ich das Originaldokument einsenden?
In der Regel nicht.
Nur in seltenen Fällen (z. B. bei bestimmten Anerkennungsverfahren) kann das Original erforderlich sein. Die zuständige Behörde informiert Sie darüber, falls dies notwendig ist.
7. Wird eine beglaubigte Übersetzung akzeptiert, wenn der Übersetzer in einer anderen Stadt sitzt?
Ja. Beglaubigte Übersetzungen werden deutschlandweit anerkannt. Der Standort des Übersetzers ist in der Regel unerheblich.
8. In welchen Sprachen sind beglaubigte Übersetzungen verfügbar?
Beglaubigte Übersetzungen werden in folgenden Sprachen angeboten:
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
- Belarussisch
sowie in allen Kombinationen zwischen diesen Sprachen.
1. Was ist der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?
Ein Übersetzer arbeitet mit schriftlichen Texten.
Ein Dolmetscher arbeitet mit gesprochener Kommunikation in Echtzeit.
2. Welche Arten des Dolmetschens bieten Sie an?
Dolmetscherleistungen umfassen:
• Konsekutivdolmetschen
• Gerichtsdolmetschen
• Polizei- und Rechtsdolmetschen
• Verhandlungsdolmetschen
• Wirtschafts- und Messedolmetschen
Die Art des Dolmetschens wird je nach Termin ausgewählt.
3. Wie buche ich einen Dolmetscher?
Bitte geben Sie an:
- Datum und Uhrzeit des Termins
- Ort
- Sprachkombination
- erwartete Dauer
- Thema des Treffens
Sie erhalten anschließend eine Verfügbarkeitsbestätigung und ein individuelles Angebot.
4. Kann Dolmetschen kurzfristig organisiert werden?
Ja. Kurzfristige Termine sind je nach Verfügbarkeit möglich. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.
5. Bieten Sie auch Ferndolmetschen an?
Ja. Dolmetschen ist möglich:
- telefonisch
- per Videokonferenz
- in Online-Meetings
Dies ist besonders praktisch für Geschäftsgespräche und Beratungen.
1. Wie kann ich ein Angebot anfordern?
Senden Sie einfach:
einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments (für Übersetzungen)
Details zu Ihrem Termin (für Dolmetschen)
Angebote sind immer kostenlos und unverbindlich.
2. Wie erhalte ich meine beglaubigte Übersetzung?
Sie erhalten:
- die originale beglaubigte Übersetzung per Post
- digitale Kopien auf Wunsch
Lieferoptionen können individuell vereinbart werden.
3. Sind Eilservices verfügbar?
Ja. Expressbearbeitung ist sowohl für Übersetzungen als auch für Dolmetscheraufträge je nach Verfügbarkeit möglich.
1. Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?
Ja. Alle Dokumente und Informationen werden streng vertraulich behandelt.
2. Sind meine persönlichen Daten geschützt?
Absolut. Alle Dienstleistungen erfolgen in voller Übereinstimmung mit deutschem Datenschutzrecht und der DSGVO.
3. Werden meine Dokumente gespeichert?
Dokumente werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung und gesetzliche Anforderungen nötig ist. Danach werden sie gemäß Datenschutzbestimmungen sicher archiviert oder gelöscht.
1. Können Sie handschriftliche Dokumente übersetzen?
Ja, solange der Text gut lesbar ist. Wenn die Lesbarkeit schwierig ist, kann eine vorherige Klärung erforderlich sein.
2. Können Sie ältere oder historische Dokumente übersetzen?
Ja. Ältere Dokumente können übersetzt werden, sofern der Text eindeutig erkennbar ist.
- Visa- und Einwanderungsanträge
- Studienplatzbewerbungen
- Ehe- oder Scheidungsverfahren
- Gerichtsverfahren
- Anerkennung ausländischer
- Qualifikationen
3. Bieten Sie Notarbeglaubigungen an?
Nein. Übersetzer beglaubigen nur die Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung muss – falls erforderlich – durch einen Notar erfolgen.