Häufig gestellte Fragen

Kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie klare und praktische Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu beglaubigten Übersetzungen, Dolmetschdiensten und Arbeitsabläufen in Deutschland.

1. Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, die von einem ermächtigten Übersetzer erstellt und mit Unterschrift und offiziellem Stempel bestätigt wird. Sie bescheinigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist und für amtliche Zwecke in Deutschland verwendet werden kann.

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung immer dann, wenn eine deutsche Behörde oder Institution offiziell anerkannte Dokumente verlangt, zum Beispiel für:

  • Visum- und Einwanderungsanträge
  • Hochschulzulassungen
  • Heirats- oder Scheidungsverfahren
  • Gerichtseinreichungen
  • Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Kosten hängen ab von:

  • der Länge des Dokuments
  • der Komplexität des Textes
  • Formatierungsanforderungen
  • der Dringlichkeit

Um einen genauen Preis zu erhalten, senden Sie einfach einen Scan Ihres Dokuments. Sie erhalten ein kostenloses und unverbindliches Angebot.

Die Standardbearbeitung dauert in der Regel 2–4 Werktage.
Kurze Dokumente können oft innerhalb von 24–48 Stunden fertiggestellt werden. Eilaufträge sind nach vorheriger Absprache möglich.

Nein. In den meisten Fällen ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich.
Ein gut lesbarer Scan oder ein Foto Ihres Dokuments per E-Mail reicht aus. Die beglaubigte Übersetzung wird Ihnen per Post zugesandt.

In der Regel nicht.
Nur in seltenen Fällen (z. B. bei bestimmten Anerkennungsverfahren) kann das Original erforderlich sein. Die zuständige Behörde informiert Sie darüber, falls dies notwendig ist.

Ja. Beglaubigte Übersetzungen werden deutschlandweit anerkannt. Der Standort des Übersetzers ist in der Regel unerheblich.

Beglaubigte Übersetzungen werden in folgenden Sprachen angeboten:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Russisch
  • Belarussisch

sowie in allen Kombinationen zwischen diesen Sprachen.

1. Was ist der Unterschied zwischen Übersetzer und Dolmetscher?

Ein Übersetzer arbeitet mit schriftlichen Texten.
Ein Dolmetscher arbeitet mit gesprochener Kommunikation in Echtzeit.

Dolmetscherleistungen umfassen:

• Konsekutivdolmetschen
• Gerichtsdolmetschen
• Polizei- und Rechtsdolmetschen
• Verhandlungsdolmetschen
• Wirtschafts- und Messedolmetschen

Die Art des Dolmetschens wird je nach Termin ausgewählt.

Bitte geben Sie an:

  • Datum und Uhrzeit des Termins
  • Ort
  • Sprachkombination
  • erwartete Dauer
  • Thema des Treffens

    Sie erhalten anschließend eine Verfügbarkeitsbestätigung und ein individuelles Angebot.

Ja. Kurzfristige Termine sind je nach Verfügbarkeit möglich. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich.

Ja. Dolmetschen ist möglich:

  1. telefonisch
  2. per Videokonferenz
  3. in Online-Meetings

Dies ist besonders praktisch für Geschäftsgespräche und Beratungen.

1. Wie kann ich ein Angebot anfordern?

Senden Sie einfach:
einen Scan oder ein Foto Ihres Dokuments (für Übersetzungen)
Details zu Ihrem Termin (für Dolmetschen)
Angebote sind immer kostenlos und unverbindlich.

Sie erhalten:

  1. die originale beglaubigte Übersetzung per Post
  2. digitale Kopien auf Wunsch
    Lieferoptionen können individuell vereinbart werden.

Ja. Expressbearbeitung ist sowohl für Übersetzungen als auch für Dolmetscheraufträge je nach Verfügbarkeit möglich.

1. Werden meine Dokumente vertraulich behandelt?

Ja. Alle Dokumente und Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Absolut. Alle Dienstleistungen erfolgen in voller Übereinstimmung mit deutschem Datenschutzrecht und der DSGVO.

Dokumente werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung und gesetzliche Anforderungen nötig ist. Danach werden sie gemäß Datenschutzbestimmungen sicher archiviert oder gelöscht.

1. Können Sie handschriftliche Dokumente übersetzen?

Ja, solange der Text gut lesbar ist. Wenn die Lesbarkeit schwierig ist, kann eine vorherige Klärung erforderlich sein.

Ja. Ältere Dokumente können übersetzt werden, sofern der Text eindeutig erkennbar ist.

  • Visa- und Einwanderungsanträge
  • Studienplatzbewerbungen
  • Ehe- oder Scheidungsverfahren
  • Gerichtsverfahren
  • Anerkennung ausländischer
  • Qualifikationen

Nein. Übersetzer beglaubigen nur die Übersetzung. Eine notarielle Beglaubigung muss – falls erforderlich – durch einen Notar erfolgen.